Kurzer Einschub: BayLfD stellt nicht nur materialreiche Orientierungshilfen bereit. Seine Aktuellen Kurz-Informationen bringen komprimiert gegenwärtig relevante Themen aus der Prüfungs- und Beratungspraxis auf den Punkt. – Frage: Welche Folgen hat die zum 1. Juni 2022 wirksam gewordene Aufhebung von Art. 27 Abs. 4 Satz 6 Bayerisches Krankenhausgesetz, wenn bayerische öffentliche Krankenhäuser Auftragsverarbeitungsverhältnisse begründen? Antwort: https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki43.html.
@BayLfD
Geht es mit diesem Tempo an Veröffentlichungen weiter? 😀