Wir begrüßen die Erarbeitung und Verabschiedung des ersten Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (#NAP).
Wir sehen aber auch Handlungsbedarfe, die im NAP bisher noch nicht ausreichend berücksichtigt worden sind:
die Förderung wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteure ist zeitlich auf nur wenige Jahre begrenzt
der NAP beinhaltet keine Maßnahmen zum Aufenthaltsrecht für Betroffene von #Menschenhandel
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/aktuelle-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-menschenhandel-veroeffentlicht