@sieben_grafik Das #Fediverse wurde ja explizit mit Interoperabilität als Design-Ziel gebaut. Das Recht auf Datenübertragbarkeit in Art. 20 #DSGVO, um das es vorhin ging, soll bisher nicht interoperable Anbieter zur Öffnung bewegen und Lock-Ins aufbrechen. Ist also vermutlich nicht so ganz vergleichbar.
Oder anders ausgedrückt: Die Motivation zur Interoperabilität im Fediverse liegt vermutlich nicht in DSGVO-Compliance begründet.
@DS_Stiftung Danke für die Antwort, natürlich Äpfel mit Birnen, dennoch ist spannend zu sehen wie das #Fediverse / #ActivityPup funktioniert und ob Messenger, #SocialMedia-Plattform Betreiber*nnen eben diese Lock-Ins vermeiden können und davon sogar positiven Nutzen ziehen. Selbst wenn das Prinzip natürlich nicht auf alles angewandt werden kann