Liebes #Fediverse,
am #TagderHonigbiene verlosen wir 2 Gläser Zollhonig!
60 kg #Honig füllt ein Stadtimker für den #Zoll in #Stuttgart im Jahr ab - produziert von 4 Bienenvölkern auf dem Dach des #HZAstuttgart. Seit 2010 ist es #EMAS-zertifiziert.
Unter allen richtigen Antworten am heutigen Tag ermitteln wir die 2 Gewinner/Gewinnerinnen und melden uns mit einer PN.
Frage:
Wie viel #Honig (ohne Wabe) darf im #Reiseverkehr bei der Rückkehr nach max. eingeführt werden?
Viel Glück!
Viele von euch kannten die richtige Antwort (2 kg), leider gab es nur 2 Gläser zu gewinnen. Die beiden Gewinner haben wir gerade angeschrieben.
@Zoll@social.bund.de zwei Kilogramm
@Zoll
Bis zu zwei Kg.
@Zoll Pro Person bis zu 2kg
@Zoll Es dürfen bis 2 Kilo eingeführt werden.
@Zoll
Interessanter ist doch wohl, was mit dem Rest der 60kg passiert!
@Zoll
2 Kilogramm.
@Zoll 2kg Einfuhr pro Person sind gestattet.
@Zoll Zwei Kilo pro Nase
@Zoll
Maximal 2 Kilogramm
@Zoll bis zu 2kg!
Und: schöne Aktion
@Zoll bis zu 2kg
@Zoll maximal zwei Kilogramm.
@Zoll selbst wenn ich mir wünsche das es mehr wären, sind es leider nur 2 KG
In der Regel bis zu 2kg aus Drittländern
@Zoll Bis zu zwei Kilogramm.
@Zoll max. 2kg
@Zoll Bei der Einreise aus einem Drittland: 2 kg je Person.
@Zoll Pro Person dürfen für den persönlichen Gebrauch zwei Kilogramm Honig im Reisegepäck eingeführt werden.
@Zoll
bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm
Och, zu spät gesehen.