Ich hatte gestern und heute an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass die Deutsche Datenschutzkonferenz in Ergänzung anderer Beschlüsse sich zur Frage äußern wird, ob und wie von Sicherungen nach Artikel 32 DSGVO abgewichen werden darf. Voilà: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20211124_TOP_7_Beschluss_Verzicht_auf_TOMs.pdf