Jörg Müller<p><a href="https://xn--baw-joa.social/tags/Justiz" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>Justiz</span></a> <a href="https://xn--baw-joa.social/tags/StPO" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>StPO</span></a> <a href="https://xn--baw-joa.social/tags/Mutterschutz" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>Mutterschutz</span></a> <a href="https://xn--baw-joa.social/tags/Richterin" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>Richterin</span></a> </p><p>Was Schrödingers 🐈⬛ Katze mit einer schwangeren Richterin 🫄 gemein hat? Beide können gleichzeitig anwesend und nicht anwesend sein. </p><p>Zwei ⚖️ BGH-Senate beurteilen (in etwas unterschiedlichen Situationen) gegenteilig, ob eine Richterin im Mutterschutz mitentscheiden darf oder nicht und ob das Angeklagte etwas angeht oder nicht. </p><p>Warum ist das wichtig? Weil es (im Strafrecht) den ganzen Prozess zum Platzen bringt, wenn jemand zu Unrecht auf der Richterbank sitzt. </p><p>Warum nicht warten bis zum Ende von Mutterschutz oder Elternzeit? Dafür gibt es 2 Gründe, einen vernünftigen und einen, über den man mal nachdenken sollte. </p><p>Grund 1, der vernünftige: niemand soll länger in U-Haft bleiben soll, nur weil im Gericht jemand fehlt. </p><p>Grund 2, der eher überholte: die Strafprozessordnung - aus dem Jahr 1871 - tut so, als gebe es nur das 👄 gesprochene Wort. Deshalb müssen Zeug*innen alles nochmal wiederholen, was sie schon bei der Polizei gesagt haben. Deshalb müssen Urkunden etc. verlesen werden (z.T. gibt es heute auch Selbstleseverfahren). Vor allem aber: damit die Erinnerung an das Gehörte schön frisch ist, durfte früher max. 10 Tage Pause gemacht werden. Sonst musste von vorn angefangen werden, komplett.</p><p>Das wurde schon mehrfach aufgeweicht: <br>- statt 10 dürfen es heute immer 21 Tage sein<br>- nach 10 Verhandlungstagen darf es sogar 1 Monat sein <br>- bei 🤒 Erkrankung (Angeklagte/Richter*innen) bzw. 🧑🧒🧒 Mutterschutz/Elternzeit (nur Richter*innen) dürfen es auch 2 Monate sein. </p><p>Vielleicht sollte man sich aber auch einmal eingestehen, dass die meisten Menschen heutzutage 📖 lesen und ✒️ schreiben können, dass sie sich Notizen machen können oder das - vielleicht sogar automatisch? - Protokoll geführt werden kann. Dann kann man Dinge nachlesen, wenn es zu lange her ist. </p><p>So könnte man Fälle, bei denen niemand in U-Haft sitzt, viel besser terminieren und auch mal in Etappen verhandeln. </p><p>Bei der Fortsetzung ist dann vielleicht einfach noch ein Baby mit dabei 👶</p><p><a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/verstoss-dienstrecht-strafprozess-mutterschutz-schwangerschaft-aussetzung-revision" rel="nofollow noopener noreferrer" translate="no" target="_blank"><span class="invisible">https://www.</span><span class="ellipsis">lto.de/recht/hintergruende/h/v</span><span class="invisible">erstoss-dienstrecht-strafprozess-mutterschutz-schwangerschaft-aussetzung-revision</span></a></p>