Bundesbauministerium<p>3 | Mit einer an § 246 Abs. 14 <a href="https://social.bund.de/tags/BauGB" class="mention hashtag" rel="tag">#<span>BauGB</span></a> angelehnten Sonderregelung (befristet bis Ende 2026) wird es Kommunen mit angespannten <a href="https://social.bund.de/tags/Wohnungsm%C3%A4rkte" class="mention hashtag" rel="tag">#<span>Wohnungsmärkte</span></a>n ermöglicht, schneller und einfacher bezahlbaren Wohnraum zu planen. Die entsprechende BauGB-Änderung wird noch dieses Jahr vorgelegt. (4/16)</p>