Warum gilt das gewaltsame #Verschwindenlassen in Deutschland weitehin nicht als eigener Straftatbestand? Das konnte die Bundesregierung auch in Genf nicht überzeugend erklären.
Hierzu unsere Mitarbeiterin Silke Voß-Kyeck.
https://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/meldung/kein-musterschueler