#Schmuggel über die Ostsee:
Mehr als 10 Mio. #Schmuggelzigaretten gingen dem Zoll in #LübeckTravemünde ins Netz.
Entstandener Steuerschaden: 1,9 Mio. €.
Das #ZFAhamburg ermittelt nun zur Herkunft der Zigaretten und zu den Empfängern, die vermutlich in Westeuropa sitzen.
Zollkräfte sind auch in den Häfen an der #Ostsee wachsam und kontrollieren risikoorientiert bei Ein- & Ausfuhr. Der Zoll leistet damit einen großen Beitrag für die Steuergerechtigkeit in und Europa.
Die Nachfrage können wir gut nachvollziehen, da für die Gesellschaft durch das Sicherstellen kein spürbarer Schaden vorzuliegen scheint. In diesem Sinne "verhindert".
Rein steuerrechtlich ist der Schaden jedoch bereits entstanden. § 23 Abs. 1 TabakStG
https://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/__23.html
Würde sich durch den Aufgriff des Zolls die Schadensangelegenheit erledigen, wären die Ermittlungsansätze und der gesamte Strafprozess deutlich erschwert.
@Zoll Ihr schreibt Entstandener Steuerschaden: 1,9 Mio. €. Sollte das nicht Verhinderter Steuerschaden heißen? Ihr habt ja die Schmuggelware entdeckt und damit den Verkauf verhindert. Also ist kein Steuerschaden entstanden.