@changeandroid Nach spätestens drei Monaten müssen Sie nach einer Beschwerde von der Datenschutzaufsichtsbehörde über den Verfahrensstand informiert werden. Das heißt natürlich im Einzelfall nicht, dass das Verfahren damit beendet ist. Wie stark die Behörden belastet sind ist dabei unterschiedlich und hängt auch stark vom Themenbereich ab. Daher können wir dazu keine pauschale Aussage machen. / ÖA
@bfdi Danke!