@nuron Wenn Sie die zuständige Aufsichtsbehörde kennen (Sitz des Unternehmens in Deutschland), dann idealerweise dort. Ansonsten können Sie die Beschwerde aber auch einfach bei der Landesbehörde an Ihrem Wohnort (Bundesland) abgeben. Die leiten das dann weiter. / ÖA
@bfdi an die Kollegen die für mich zuständig sind, oder an die, die laut Impressum für die Seite zuständig sind?