@heiseonline @bfdi und was sagen die Datenschutzbehörden denn überhaupt dazu??
@Cyb3rrunn3r @heiseonline Zuständig sind hier die Kolleginnen und Kollegen vom LDA Bayern - leider noch nicht hier auf Mastodon vertreten. / ÖA
@Cyb3rrunn3r Nur weil ein Phänomen bundesweit auftritt, ist nicht sofort der BfDI dafür zuständig. Das ist halt das Marktortprinzip, wo immer die Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig ist, in deren Bundesland die jeweilige Zentrale eines Unternehmens sitzt. Und weil die Datenschutzaufsichtsbehörden voneinander unabhängig sind, bewerten wir keine Vorgänge im Zuständigkeitsbereich der Kolleginnen und Kollegen (Tipp: Punkt 17.3 https://www.lda.bayern.de/media/baylda_report_10.pdf ). / ÖA
@Cyb3rrunn3r Eine eigene Meinung ist sicher erlaubt. Aber es wäre unseriös, ohne eigene Prüfung eine öffentliche Bewertung vorzunehmen. / ÖA
@bfdi Schade, dass da keine eigene Meinung "erlaubt" ist. 😟