Missachtet das BMI das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (Az.: 16 A 857/21 und 16 A 858/21) vorsätzlich oder wurde beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt?
@w4ts0n Hallo. Ja, das BMI hat tatsächlich Revision eingelegt und wird offensichtlich bis zur Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht weiter so verfahren, wie bisher. / ÖA