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Bundeszentrale f. pol. Bildung

Beruf ist sowohl Lebensgrundlage als auch Lebensaufgabe. Die voraussichtliche Lebensarbeitszeit bei Männern betrug 2022 41,2 Jahre, bei Frauen 39,3 Jahre. Umso wichtiger, den eigenen Beruf frei wählen und über den Arbeitsplatz entscheiden zu können.

@mk unsere Reihe stellt die im Grundgesetz formulierten Grundrechte vor. Einschränkungen müssen mit dem Grundgesetz vereinbar sein und sind oftmals Gegenstand von politischen und juristischen Auseinandersetzungen. Wie unser Post zeigt, ermöglicht Art. 12 durch Gesetze zu regelnde Einschränkungen. Viele Grüße vom bpb Social Media Team

@bpb Wie liest sich das im Kontext der immer wieder gern wiederholten Forderung, dass Empfänger*innen von Bürgergeld jede vermeintlich "zumutbare" Arbeit annehmen müssen, wenn sie nicht verhungern wollen?

@mirdochegal dies ist durchaus eine umstrittene Frage. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 geurteilt, dass Mitwirkungspflichten verfassungskonform seien (bundesverfassungsgericht.de/Sh). Art. 12 wird als Abwehrrecht gegen den Staat verstanden, also das Verbot von Zwangsarbeit. Sofern die Arbeit zumutbar sei, der Mensch seine Existenz also selbst sichern könne, sei es zulässig, den Empfang von Leistungen daran zu knüpfen. Viele Grüße vom bpb Social Media Team

www.bundesverfassungsgericht.deSanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrigDer Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten. Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil zwar die Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs bei Verletzung bestimmter Mitwirkungspflichten nicht beanstandet. Allerdings hat er auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse die Sanktionen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt. Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind die Sanktionen zudem, soweit der Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung auch im Fall außergewöhnlicher Härten zwingend zu mindern ist und  soweit für alle Leistungsminderungen eine starre Dauer von drei Monaten vorgegeben wird. Der Senat hat die Vorschriften mit entsprechenden Maßgaben bis zu einer Neuregelung für weiter anwendbar erklärt.

@bpb Danke für die Erläuterung. Allerdings wird der Mensch dann ggf. gezwungen, in einem "Beruf" und an einem Arbeitsplatz zu arbeiten, die er sich nicht aussuchen kann. In Ihrem Beitrag ging es aber doch vor allem um die freie Wahl der ausgeübten Tätigkeit?

@mirdochegal der Art. 12 wird in erster Linie als Verbot von Zwangsarbeit ausgelegt, was dem Urteil zufolge bei den Auflagen nicht zutrifft. Allgemein haben alle das Recht, ihren Beruf frei zu wählen, der Artikel ermöglicht jedoch gesetzliche Einschränkungen. Viele Grüße!

@bpb Überspitzt formuliert: Grundrechte gelten nur für Personen, die finanziell unabhängig sind. Jede Person, die schon mal auf Transfer-Leistungen angewiesen war, weiß, dass das mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen dann so eine Sache ist. Nun ja, bleibt nur zu hoffen, dass es eines Tages ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt, so dass u. a. auch eine Auslegung in der Frage der freien Berufswahl obsolet wird.