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Wie gut hält sich Deutschland an die
UN-Behinderten-Rechts-Konvention?
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention
ist ein Vertrag von den Vereinten Nationen.
Die Vereinten Nationen haben beschlossen:
Kein Mensch darf wegen seiner Behinderung
schlechter behandelt werden als ein anderer.

Die Monitoring-Stelle
UN-Behinderten-Rechts-Konvention hat festgestellt:
In vielen Bereichen hält sich Deutschland
zu wenig an die Regeln aus der
UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

Die Monitoring-Stelle hat darüber
einen Bericht geschrieben.

Den Bericht hat die Monitoring-Stelle dem
UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gegeben.
Die Regierung und Menschen mit Behinderungen
haben auch Berichte abgegeben.
Der UN-Ausschuss prüft:
Wie gut hält sich Deutschland an die
UN-Behinderten-Rechts-Konvention?

Für Menschenrechte

Ende September sagt der Ausschuss für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen:
In diesen Bereichen muss sich Deutschland
noch besser an die
UN-Behinderten-Rechts-Konvention halten.

Bericht über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland:
institut-fuer-menschenrechte.d