Wie gut hält sich Deutschland an die
UN-Behinderten-Rechts-Konvention?
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention
ist ein Vertrag von den Vereinten Nationen.
Die Vereinten Nationen haben beschlossen:
Kein Mensch darf wegen seiner Behinderung
schlechter behandelt werden als ein anderer.
Die Monitoring-Stelle
UN-Behinderten-Rechts-Konvention hat festgestellt:
In vielen Bereichen hält sich Deutschland
zu wenig an die Regeln aus der
UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die Monitoring-Stelle hat darüber
einen Bericht geschrieben.
Den Bericht hat die Monitoring-Stelle dem
UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gegeben.
Die Regierung und Menschen mit Behinderungen
haben auch Berichte abgegeben.
Der UN-Ausschuss prüft:
Wie gut hält sich Deutschland an die
UN-Behinderten-Rechts-Konvention?
Ende September sagt der Ausschuss für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen:
In diesen Bereichen muss sich Deutschland
noch besser an die
UN-Behinderten-Rechts-Konvention halten.
Bericht über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Leichte_Sprache/DIMR_Bericht_ueber_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen_2023.pdf