Hersteller von Produkten aus Einwegplastik müssen sich seit 2024 an den Kosten der Abfallbeseitigung beteiligen. Dafür zahlen sie in Einwegkunststofffonds ein. Aus dem Fonds können Kommunen Geld erhalten. Frist zur Registrierung läuft am 31.12. ab: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/hersteller-von-einwegkunststoffprodukten-muessen