Ein in eine Gürtelschnalle integriertes Messer fanden Zöllner:innen in einem Postpaket aus . Der 72-jährige Empfänger hatte den Gürtel im Internet bestellt.
Hieb- und Stichwaffen, die in einem alltäglichen Gegenstand versteckt werden, sind nach dem Waffengesetz verboten.
Gegen den Empfänger wurde vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet und das Messer sichergestellt. Der Mann zeigte sich kooperativ und einsichtig, die Straftat war ihm nicht bewusst.