Urteil und Bußgeldbescheid rechtskräftig:
Ein Arbeitgeber muss 100.000 € Sozialversicherungsbeiträge, 18.000 € Geldstrafe, sowie 7.000 € Bußgeld zahlen und zusätzlich für die Verfahrenskosten aufkommen.
Ermittlungen der #FinanzkontrolleSchwarzarbeit des #HZAschweinfurt wiesen dem Mann folgendes nach:
Illegale Beschäftigung von Angestellten
Nichtzahlung des Mindestlohns
Hinterziehung von über 100.000 € Sozialversicherungsbeiträgen
Kritische Anmerkung an den Gesetzgeber, also nicht Euch:
Bei einer Schadenssumme von €100.000 sind in Summe €25.000 Strafe/Bußgeld für den Täter peanuts.
Wirtschaftskriminalität wird immer noch zu sehr als Kavaliersdelikt behandelt.