#DigitaleRentenübersicht: Erste positive Bilanz nach Start im Januar
Mit der Digitalen Rentenübersicht kann sich jeder einen Überblick über seine individuellen Ansprüche im Alter aus allen drei Säulen der #Altersvorsorge verschaffen. Seit Anfang des Jahres befindet sich die Digitale Rentenübersicht im Regelbetrieb. Dieser Meilenstein wurde gestern in Berlin feierlich begangen.
Zur Digitalen Rentenübersicht https://www.rentenuebersicht.de/DE/01_startseite/home_node.html
Zur Pressemitteilung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-aktuell/2024/2024-04-08-feier-erfolgreicher-start-digitale-rue.html
@die_rente blöde Frage: ich habe neben der ges.RV Verträge für Riester- und Basisrenten, sowie aus einem früheren Angestelltenverhältnis eine betriebliche Rente des vom AG eingerichteten Unterstützungskasse-Vereins. Wie wird mir das zugeordnet?
(ich seh gerade, Riester hat die SV-Nr und Steuer-ID, Rürup haben nur die Steuer-ID, UK-eV hat wohl keines von beiden) aber meine Versicherer sind eh noch nicht in der Liste.
@KarlE Die Digitale Rentenübersicht nutz als einheitliches Identifikationskriterium die Steuer-ID. Diese müssen die Vorsorgeeinrichtungen in ihren Systemen hinterlegt haben, um Ihre persönliche Anfrage zu verifizieren. In der Digitalen Rentenübersicht werden die entsprechenden Produkte Auszahlungsarten zugeordnet, wie z. B. lebenslange Rente oder Einmalzahlung. Die Steuer-ID oder SV-Nr. aus den Vertragsunterlagen sind dabei nicht relevant.
@KarlE noch ein Hinweis zur Unterstützungskasse: Unterstützungskassen sind aktuell nicht verpflichtet, sich an die Digitale Rentenübersicht anzubinden, da diese nicht gesetzlich zur Ausstellung einer Standmitteilung verpflichtet sind. Stellt sie hingegen als Serviceleistung für ihre Berechtigten Standmitteilungen aus, kann sich diese freiwillig anbinden lassen.