Der #EuGH hat heute entschieden, dass Patient:innen Anspruch auf kostenlosen Zugang zur ersten Kopie der bei ihren Ärzt:innen vorhandenen Unterlagen haben. Das oberste Gericht der EU hat damit eine Auffassung gestärkt, die der LfDI Rheinland-Pfalz seit Wirksamwerden der #DSGVO vertritt. Wir begrüßen die Entscheidung im Sinne der Stärkung der Betroffenenrechte ausdrücklich.
Mehr zu unserer Position zum Auskunftsanspruch in der Heilbehandlung: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/auskunftsanspruch-in-der-heilbehandlung/
/P&Ö