Mehr Platz für #Windenergie️ Ab heute ist das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft. Bis 2032 müssen 2 Prozent der Bundesfläche für den Ausbau zur Verfügung stehen. Hierzu werden die Länder auf #Flächenziele verpflichtet. Mit dem Gesetz haben wir das #Planungsrecht vereinfacht.
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Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von #Windenergieanlagen verpflichtet die Länder bis Ende 2032, 1,8 bis 2,2 % ihrer Fläche für den #Windenergie-Ausbau auszuweisen. Bei Stadtstaaten sind es 0,5 %. Für Ende 2026 ist ein Zwischenziel von 1,4 % vorgesehen. 2/5
Zudem wurde die Flächenplanung im #BauGB auf Positivplanung umgestellt. Das Planverfahren wurde so erheblich erleichtert und die Rechtssicherheit der Pläne gestärkt. Außerdem werden planerische Einschränkungen des #Repowering bis Ende 2030 aufgehoben. 3/5 #Windenergie
#Windenergieanlagen sind künftig in planerisch ausgewiesenen Gebieten privilegiert zulässig, insofern die Länder die #Flächenziele erreichen. Werden diese dagegen verfehlt, wird der gesamte Außenbereich für Windenergieanlagen geöffnet. 4/5
Landesgesetzliche #Mindestabstände bleiben möglich, solange die #Flächenziele erreicht werden. Andernfalls finden sie keine Anwendung. Mehr zum ab heute gültigen Wind-an-Land-Gesetz erfahren
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/wind-an-land-gesetz-2052764#:~:text=Mit%20dem%20%E2%80%9EWindenergie%2Dan%2D,0%2C5%20Prozent%20tats%C3%A4chlich%20verf%C3%BCgbar 5/5 #Windenergie #Versorgungssicherheit #Klimaschutz
@BMWSB_Bund und @BNetzA (Willkommen im Fediverse) Für Braunkohle reißen wir Siedlungen ab. Wann beginnen wir damit das Gleiche für Wind und PV zu tun?
@odo2063 @BMWSB_Bund Hoffentlich nie. Es gibt genug Flächen, auch ohne Abriss.