Urteil und Bußgeldbescheid rechtskräftig:
Ein Arbeitgeber muss 100.000 € Sozialversicherungsbeiträge, 18.000 € Geldstrafe, sowie 7.000 € Bußgeld zahlen und zusätzlich für die Verfahrenskosten aufkommen.
Ermittlungen der #FinanzkontrolleSchwarzarbeit des #HZAschweinfurt wiesen dem Mann folgendes nach:
Illegale Beschäftigung von Angestellten
Nichtzahlung des Mindestlohns
Hinterziehung von über 100.000 € Sozialversicherungsbeiträgen