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BlnBDI

Onlineplattformen: als Pflichtfeld

Manche Unternehmen fordern zur Anmeldung oder zum Abschluss eines Vertrags die Angabe der Telefonnummer als Pflichtfeld. Diese muss jedoch entweder für die Vertragserfüllung oder für berechtigte Interessen des Unternehmens erforderlich sein.

⚠️ Ist dies nicht der Fall, ist die zwangsweise Erhebung nicht zulässig. Vielmehr muss dafür eine (freiwillige) der Kund:innen eingeholt werden.

👉 datenschutz-berlin.de/jahresbe

www.datenschutz-berlin.deJahresbericht 2022 - Berliner Beauftragte für Datenschutz und InformationsfreiheitInternetseite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

@BlnBDI
Wie sieht das denn in der Praxis aus, wenn z.B. N26.de aus Berlin behauptet, dass Telefonnummer und sogar Standort für die Vertragserfüllung notwendig sind?

Hat man das bei der Berliner Behörde schon untersucht, ob das auch nachvollziehbar ist?

@rufposten
@BlnBDI Machen Sie eine Beschwerde. Mal schauen, was passiert.

@BlnBDI

Ich hab heute gerade der Allianz einen bösen Brief geschrieben, die meine Nummer ohne meine Einwilligung an einen Dienstleister gegeben haben, der mir seitdem Wetterwarnungen im Auftrag der Versicherung schickt.

Ich dachte, ich werd nicht wieder!

Mal schauen, wie die auf die Komplettauskunft und Löschanweisung reagieren :)

@BlnBDI
Reicht denn die unsägliche SMS-2FA für ein berechtigtes Interesse aus?

Ein TOTP oder FIDO würde die Authentifizierung ja noch besser erfüllen.

@jonasgraphie Es kann bei Verarbeitungen oder Diensten mit hohem Risiko aus Art. 32 DSGVO eine Pflicht zum Einsatz eines 2FA-Verfahrens abgeleitet werden. Allerdings stehen - wie Sie auch erwähnen - datenschutzfreundlichere 2FA-Verfahren als SMS-2FA zur Verfügung. Mittelfristig sollten die Unternehmen in jedem Fall zu diesen Verfahren wechseln. Im Fall von SMS-2FA muss daher im Einzelfall geprüft werden, inwieweit tatsächlich ein berechtigtes Interesse vonseiten der Unternehmen besteht.