Die tatsächliche Durchsetzbarkeit der Rechte von Menschen mit Behinderungen ist von hoher menschenrechtlicher Relevanz.
Deshalb muss ein effektives #Verbandsklagerecht sowohl im AGG als auch im BGG verankert werden.
Mehr dazu in unserem aktuellen Menschenrechtsbericht an den Bundestag:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/entwicklung-der-menschenrechtssituation-in-deutschland-juli-2022-juni-2023