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Ärztetag zum Datenschutz (kurzer 🧵):

"Nach entsprechender Aufklärung sollen den Delegierten des Ärztetags zufolge Versicherte "eigenverantwortlich und nach individueller Abwägung" selbst über Verfahren mit niedrigerem Datenschutzniveau entscheiden dürfen." (Quelle: heise.de/news/Aerztetag-gegen-)

Versicherte brauchen sichere Log-In-Verfahren um von der Digitalisierung zu profitieren. Bis jetzt haben aber die meisten Versicherten noch nicht einmal die PIN zu ihrer eGK erhalten. 1/4 / ÖA

heise onlineÄrztetag gegen Gematik als staatliche Gesundheitsagentur By Marie-Claire Koch

Jetzt zu fordern, dass "Versicherte eigenverantwortlich" entscheiden sollen, dass Sicherheitsmaßnahmen für sie nicht umgesetzt werden, schiebt den schwarzen Peter den Versicherten zu. Statt die Verantwortung abzuwälzen, sollten die Verantwortlichen ihrer Aufgabe nachkommen und endlich die vorhandenen, sicheren Verfahren komfortabel umsetzen. 2/4 / ÖA

Ärztetag: "Meist seien sie [Anwendungen wie der Notfalldatensatz (NFD), die elektronische Patientenakte (ePA), elektronische Medikationspläne und das Elektronische Rezept (E-Rezept)] nicht vorhanden oder die Anwendungen seien schlecht verwirklicht – "mit völlig unzureichender Usability" – oder würden aktiv "durch kaum umsetzbare Auslegungen des europäischen Rechtsrahmens durch nationale Datenschutzbehörden" ausgebremst. / 3/4 / ÖA

Alle genannten Anwendungen sind in der TI vorhanden, ihr Funktionsumfang wird durch das SGB V bestimmt. Die datenschutzrechtliche Beratung zur Spezifikation ist immer im gesetzten Zeitrahmen erfolgt. Die Anwendungen daraufhin pünktlich und nutzerfreundlich umzusetzen ist Aufgabe der Hersteller - nicht der Datenschutzbehörden. 4/4 / ÖA

@bfdi Hört hört. ;-)
Ich so zum Entwickler: näh, das geht so nicht. DSGVO fordert dies-und-das.
Entwickler zu mir: laber nich. Ich mache das so lange (illegal), wie ich will, bis DU mir eine Lösung präsentierst, die ich mag.

Komisch, dass man von Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden eine Lösung für alles erwartet.

Von der Polizei erwarten komischerweise die Tuner auch nicht, dass sie aktive Tuningtipps geben, weil die eigenen Tuningmaßnahmen illegal sind.

@bfdi Wird super funktionieren, wenn mein Arzt jetzt schon die ePA nicht anlegen will weil er die Arbeit die er dabei hat nicht ausreichend entlohnt sieht... "Jetzt stelln sie sich mal nicht so an, Google weiss das eh schon alles ..." Hab jetzt schon öfter das Gefühl ich sitze ne Stunde extra im Wartezimmer ...

@bfdi Lieber #ÄrzteTag . Bitte nicht wieder die pauschale Mär von der allzu strengen Auslegung des Datenschutzrechts durch Datenschützer erzählen.⬇️

heise.de/news/Aerztetag-gegen-

Gerne einmal die weitaus strengeren Vorgaben zur ärztlichen #schweigepflicht und die Digitalisierung im Gesundheitssektor diskutieren.

heise onlineÄrztetag gegen Gematik als staatliche Gesundheitsagentur By Marie-Claire Koch

@bfdi Ich denke es geht eher darum ein schlechtes, unsicheres benutzerunfreundliches System ablehnen zu dürfen.

Nur weil es gemacht wurde und vorgeschrieben wird, heisst ja noch lange nicht das gut gemacht wurde und den Standards der Versicherten entspricht.

Da spielt auch die volle Verstaatlichung mit rein. Volle Kontrolle über Vorgabe und Umsetzung klingt nach einer schlechten Idee wenn man die Suppe nicht selbst auslöffeln muss.

@bfdi zumal es nach #DSGVO technisch-organisatorische Schutzvorkehrungen gibt, die grds. objektive Rechtspflichten darstellen. Baurecht gibt etwa ja auch nicht frei, ob ich auf diese oder jene Statikvorgabe per Einwilligung eben mal pauschal verzichte. #ePA

@NilsLeopold @bfdi Das Baurecht hat aber auch ein anderes Schutzgut. Und natürlich kann man trefflich darüber streiten, was das Schutzgut des „Datenschutzes" ist. Art. 8 GRCh legt aber schon nahe, dass es dispositiv sein kann.

@sayho @bfdi hier nicht (außer in besonderen Ausnahmefällen). Sieht auch DSK so. Sonst könnte und würde man sich weitgehend raus-nudgen aus Schutzstandards.

@NilsLeopold @bfdi Das ist ja gerade der Streit. Dass die DSK dazu eine „Kompromiss"-Meinung gefunden hat, ist bekannt. Die ist aber ebenfalls nur Meinung. Die rechtswissenschaftliche Literatur sieht das ja durchaus unterschiedlich. Das VG Mainz musste das 2020 (Az.: 1 K 778/19.MZ) nicht entscheiden. Ich würde mir hier mal Rechtsprechung wünschen und nur Meinungen in der Literatur oder seitens der Aufsichtsbehörden.

@bfdi Kennt da jemand das Kelbersche Gesetz nicht? @ulrichkelber
PS: Ich will mich nach individueller Abwägung für einen höheren Schutz entscheiden dürfen.

@bfdi „weniger Grundrechte bitte“ oder was soll das heißen?

(Ich glaube die meinten Sicherheitsniveau, aber nun ja)

@bfdi Eigenverantwortlich entscheiden könnte nur, wer weiß, was er tut. Dafür fehlt einem Großteil der Gesellschaft schlicht die Kompetenz. Und die lässt sich nicht in 5 Min. "Aufklärung" herbeiführen. "Aufklärungsgespräch" ist doch sowieso meist eine Farce bei Ärzten, die ihre Entscheidungen nicht auf gesundheitlichen sondern wirtschaftlichen Gründen treffen (müssen). Das würde bei dem Thema nicht anders sein.