@bfdi @ccc @kenji #Congstar #Leistungsmerkmal "Besteht der begründete Verdacht, dass die Zustellung von SMS mit missbräuchlichen Inhalten (z.B. SPAM, SCAM/Betrug, Links auf Schadsoftware oder manipulierte Webseiten) zu einer Gefahr für die Integrität der Netze, Telekommunikationsanlagen oder Rechtsgüter von congstar oder den betroffenen Kunden oder Endnutzern führt, können wir diese SMS ohne Zustellversuch an dich löschen.“ (2/2)
@Frankietng @ccc @kenji Congstar setzt hier einen Prozess um, zu dem wir schon vor einigen Jahren beraten haben. Wir schauen uns gerade die konkrete Umsetzung an. Die grundsätzliche Idee eines "Spamfilters" für SMS ist aber nach § 3 Abs. 3 TDDDG zulässig. / ÖA