#Grundlagen des #Strahlenschutz'
Im Strahlenschutzgesetz sind drei Grundsätze für den Umgang mit ionisierender Strahlung (solcher, die energiereich genug ist, um Erbgut zu schädigen) festgelegt.
1. Das Gebot der Rechtfertigung: Ohne einen rechtfertigenden Nutzen keine Anwendung.