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Bundesamt für Strahlenschutz

Seit September gelten für Laserpointer in der strengere Regeln: Es sind nur noch Geräte der Laserklassen 1 und 2 erlaubt. Die Laserklassen 1M und 2M entfallen. Die maximal erlaubte Leistung wird zudem auf 1 Milliwatt (1mW) begrenzt.

Das und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin begrüßen diese Neuerung. "Laserpointer mit hoher Leistung sind aus Sicht des |es ein Sicherheitsrisiko", sagt BfS-Präsidentin Inge Paulini.

bfs.de/SharedDocs/Pressemittei

@strahlenschutz Eine interessante Änderung!
Was ist denn die definition eines Laserpointers?
Darf man als Privatperson weiterhin Laser mit mehr leistung für optische aufbauen kaufen, aber sobald sie nicht auf einem optischen tisch festgeschraubt sind wird grenzlegal?

Die genannte norm kostet leider >50€ und ist damit leider nicht zugänglich.

@gigabecquerel Ein Laserpointer ist ein Laserprodukt, das als in der Hand gehaltener Laser für Unterhaltungszwecke oder zum Zeigen auf Objekte und/oder Orte vorgesehen ist. Hierzu zählen z. B. nicht Nivelliergeräte und Entfernungsmessgeräte. Wenn du als Privatperson Laserquellen für den privaten Bereich erwirbst, dann obliegt es deiner Verantwortung für einen sicheren Umgang zu sorgen und keine Dritten zu schädigen. Sollten z. B. Dritte geschädigt werden, könnte es strafrechtliche Folgen haben.

@strahlenschutz
Waren die Energiereichen laserpointer nicht schon vorher verboten ?
Weil geistig minderbemittelte die auf Flugzeuge gehalten haben ?
Wenn nicht wurde es Zeit das sie verboten werden, warum auch immer 🙂

@Willy_Wuff In Deutschland galt vorher bereits eine Technische Spezifikation zu Laser in und als Verbraucherprodukte. Hier waren Laserpointer (batteriebetriebene Laserprodukte) auf die Klassen 1, 1M, 2 und 2M beschränkt. Mit der Harmonisierung der Norm sind Laserpointer somit nur noch auf die Klassen 1 und 2 beschränkt, d.h. nur noch punktförmige Laserpointer sind zulässig. Motiv-Laserpointer bzw. aufgeweitete Laserpointer fallen somit weg.

@strahlenschutz @antifarben und immer daran denken: mit dem verbliebenen Auge nicht in den Laser schauen!