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#militarismus

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@Rainer_Rehak Tjoa, das ist natürlich doof, wenn der Artikel ursprünglich länger war 😉.
Z.B. hat mich "friedensstörende Handlung… verfassungswidrig und unter Strafe" irritiert, da ich ja GG Artikel 26 Absatz 1 zwar nicht auswendig kenne, aber doch schon "ein paar Mal" gelesen habe:
"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen." - Das klingt m.E. schon anders.
Gesetz den Fahl seit über 30 Jahren würden wir fortlaufend antizyklisch z.B. in Infrastruktur investieren und z.B. neue Autobahnen, Bundes- & Landstraßen ähnlich wie Norwegen per niedriger Maut abbezahlen; hätten wir nicht die Wehrpflicht ausgesetzt und die Bundeswehr niemals so abgewirtschaftet, dass zwischenzeitlich nicht einmal genug Munition für Übungen zur Verfügung stand; würden wir dann wirklich noch über (m.E. vermeintlichen) #Militarismus reden? 🤔

"Was ist das für eine Souveränität? Die Souveränität des Staates ist die Souveränität der Herrschaft über die Menschen, die im Staat leben. Und der einzige Grund, warum im Krieg Menschen aufeinandergehetzt werden, ist, weil diese Souveräne namens Staaten ihre Ansprüche permanent neu definieren, permanent versuchen, ihre Machtansprüche zu erweitern. Und ich würde in der Tat sagen: Diese Souveränitätsansprüche der konkurrierenden Nationalstaaten sind der Grund für das Elend der meisten Menschen dieser Welt. Das gilt ja nicht nur militärisch, es gilt auch ökonomisch."

"Und zu sagen, ich bin souverän, wenn jemand aus meinem eigenen Volk mich regiert, halte ich für Unfug. Ich fühle mich nicht souverän, wenn Friedrich Merz den Sozialstaat kaputtkürzt. Ich fühle mich auch nicht souverän, wenn aufgerüstet wird und die Wirtschaft zur Kriegswirtschaft wird, ganz im Gegenteil."

- Ole Nymoen
in »Ich bin lieber lebendig als tot« (jacobin.de/artikel/ole-nymoen-)

JACOBIN Magazin · »Ich bin lieber lebendig als tot«Unser Kolumnist Ole Nymoen wird in der Presse gescholten, weil er nicht für Deutschland in den Krieg ziehen würde. Wir haben ihn gefragt, was er davon hält, wenn Rheinmetall VW-Werke übernimmt, und wo er Verbündete im Kampf gegen die Wehrpflicht sieht.
Replied in thread

@DGBNiedersachsen Der #DGB kann den #Militarismus und damit die quasi-Kriegskredite nicht dulden - das widerspricht dem Satzungspflciht zum #Frieden! Investitionen ja, aber doch nicht erkauft durch mehr #Krieg und #Bundeswehr ! Das stärkt am Ende nur die reaktionäre Kräften und behindert progressive Politik! Das ist ein asozialer Boomerang dieses Aufrüstungspaket! #Sagtnein #niewiederistjetzt - der DGB kann beim #Ostermarsch und am #1Mai dagegen auf die Straße gehen - kein Comanagement mehr!

Continued thread

Bei der #Union, den Sozialdemokrat*innen und den #Grünen muss man seit Mai 1945 ganz schön verbittert gewesen sein, wenn man unter dem Slogan "Deutschland ist zurück" für ein milliardenschweres Aufrüstungspaket sorgt und die neonatioanlistischen "Zeitenwende" zelebriert.

Wir wollen und werden jedenfalls nicht sterben und töten, damit #Deutschland lebt. Aber Deutschland muss sterben, damit wir leben können!

dw.com/de/cdu-csu-spd-gr%C3%BC

Deutschland | Bundestag - Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (rechts) spricht neben CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und lächelt dabei
Deutsche Welle · CDU/CSU, SPD, Grüne: Milliarden-Paket für Deutschland stehtBy Deutsche Welle
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Der BGH stellt in einem von diversen Jurist*innen sehr kritisch gesehenen Urteil über die Auslieferung eines Kriegsdienstverweigerers klar, dass Grundrechte und Menschenwürde im bürgerlichen Staat nur so lange gelten, wie man nicht als Kanonenfutter irgendwo verheizt werden soll:

Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten

" Im Kriegsfall kann das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Art. 4 Abs. 3 GG ausgesetzt werden. Eine Verfassungsänderung ist hierfür nach Auffassung des BGH nicht nötig. Vielmehr könnte bereits der einfache Gesetzgeber eine Aussetzung beschließen, da Verkürzungen des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG für den Verteidigungsfall im Grundgesetz selbst angelegt seien und sich im einfachen Recht bereits spiegelten (BGH Beschl. v. 16.1.2025 – 4 ARs 11/24, Rn. 30 ff., 50). Für deutsche wehrpflichtige Männer würde das bedeuten, dass sie uneingeschränkt zum Kriegsdienst mit der Waffe herangezogen werden dürften – selbst wenn ihr Gewissen es ihnen verbietet, mit Waffengewalt andere Menschen im Krieg zu töten, sobald Deutschland mit völkerrechtswidriger Waffengewalt angegriffen und der Verteidigungsfall nach Art. 115a GG festgestellt würde."

verfassungsblog.de/kriegsdiens

Verfassungsblog · Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten