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Wir setzen Impulse für mehr Wohnungsbau in Deutschland – Gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz hat Bundesbauministerin Klara heute 1⃣4⃣ für mehr bezahlbaren Wohnraum und zur Stabilisierung der Baukonjunktur vorgestellt. Hier sind sie 👇🧵 (1/16)

1 | Mit der degressiven in Höhe von jährlich 6 % schaffen wir verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für neu errichtete Wohngebäude. Damit wird die schnellere Refinanzierung von gefördert und ein Beitrag zur Stabilisierung der geleistet. (2/16)

2 | als verbindlicher gesetzlicher wird ausgesetzt. Stattdessen soll der -Fußabdruck im gesamten von Gebäuden fokussiert werden. So wird ein Anreiz für den stärkeren Einsatz von nachhaltigen Baustoffen und Recyclingmaterial gesetzt. (3/16)

3 | Mit einer an § 246 Abs. 14 angelehnten Sonderregelung (befristet bis Ende 2026) wird es Kommunen mit angespannten ​n ermöglicht, schneller und einfacher bezahlbaren Wohnraum zu planen. Die entsprechende BauGB-Änderung wird noch dieses Jahr vorgelegt. (4/16)

4 | Der Bund stellt den Ländern von 2022 bis 2027 insgesamt 18,15 Mrd. € für den sozialen zur Verfügung. Jeder Euro des Bundes wird aktuell mit rd. 1,50 € der Länder kofinanziert. Bei Fortführung dieser Komplementärfinanzierung stehen also rd. 45 Mrd. € bereit. (5/16)

5 | Wir werden die -Neubauprogramme (KFN) und (WEF) noch attraktiver ausgestalten. Beim WEF werden die Kredithöchstbeträge um 30.000 € angehoben. Die Grenze des zu versteuernden Einkommens wird auf 90.000 €/Jahr erhöht. (6/16)

6 | Wir werden für 2024 und 2025 ein neues -Wohneigentumsprogramm für den Erwerb von sanierungsbedürftigen ​sgebäuden starten. Das wird mit einer an den BEG-Regeln orientierten Sanierungsauflage verbunden sein. (7/16)

7 | Deutschlandweit gibt es bei . Laut einer neuen Studie unseres BBSR bietet dieser Potenzial für 235.000 Wohneinheiten. Daher legen wir für den von Büros und Läden zu Wohneinheiten in 2024 und 2025 ein neues KfW-Programm mit 480 Mio. Euro auf. (8/16)

8 | Damit einfacher und schneller wird, soll mit dem von teuren abgewichen werden können. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Muster- und Landesbauordnungen vorzunehmen. Der Bund legt bis Jahresende Leitlinien für die Vertragspartner vor. (9/16)

9 | Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird die bislang bis Ende 2024 befristete Möglichkeit zur vergünstigten Abgabe BlmA-eigener Grundstücke für Kommunen und sozialen um weitere fünf Jahre fortführen. Das bringt mehr bezahlbares in den Kommunen. (10/16)

10 | Die Bundesregierung wird in der die bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe in Form einer anheben. Über die Anwendung der Experimentierklausel entscheidet die Gemeinde im Bebauungsplan. (11/16)

Bundesbauministerium

11 | Der für den klimafreundlichen wird in 2024 und 2025 von 20 auf 25 % erhöht und auf ausgeweitet. So setzen wir Anreize, frühzeitig einen Beitrag zur zu leisten, und unterstützen bei den dafür nötigen Investitionen. (12/16)

12 | Als Bundesregierung wollen wir, dass mehr Menschen im selbstgenutzten wohnen können. Dazu wollen wir den Ländern eine flexiblere Gestaltung der ermöglichen. Wir stehen hier im Dialog mit den Ländern, die den neuen Regeln zustimmen müssen. (13/16)

13 | Um schneller zu , braucht es Tempo beim und . Mehrere Gesetzespakete wurden bereits auf den Weg gebracht. Und es geht weiter. Mit den Ländern werden wir noch 2023 einen für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung schließen. (14/16)

14 | Wir wollen bereits im nächsten Jahr die neue an den Start gehen lassen, um mit einem neuen Marktsegment dauerhafte im wie im zu schaffen. Dazu streben wir Investitionszuschüsse und Steuervorteile an. (15/16)